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Text gilt ab: 01.07.2019

5. 

1Im Bereich der Grund- und Mittelschulen sind die Beraterinnen und Berater digitale Bildung dem jeweiligen Schulamt zugeordnet, im Bereich der Förderschule und der beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen und im Bereich der Realschulen, der Gymnasien und der Fachoberschulen und Berufsoberschulen den Ministerialbeauftragten.
2Zudem sind den Regierungen Beraterinnen und Berater digitale Bildung aus dem Grund- und Mittelschulbereich mit einem Schwerpunkt auf fachliche Unterstützung beim Vollzug der Förderprogramme sowie zur Koordinierung der Beraterinnen und Berater digitale Bildung auf der Ebene der Schulämter zugeordnet.