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Text gilt ab: 01.01.2005
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2.3 

Private Schulträger haben dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses noch folgende Unterlagen in beglaubigter Ablichtung beizufügen:
-
Nachweis über die Eintragung im Vereins- oder Handelsregister
-
letzter Bescheid des Finanzamts über die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit.
3.
Verwendungsnachweis
Von privaten Schulträgern ist ein Nachweis über die Verwendung der Zuschüsse (Nr. 7 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung, ANBest-I; Anlage 1 zu Art. 44 BayHO) in zweifacher Fertigung bis spätestens 1. Juni nach Ablauf des Haushaltsjahres der Bewilligungsstelle vorzulegen. Der rechnungsmäßige Nachweis ist auf den hierfür vorgesehenen Formblättern zu führen.
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 1. August 1995 (StAnz Nr. 32, KWMBl I S. 340) außer Kraft.
gez. Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin