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Text gilt ab: 01.08.2010
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3. Beförderung von Schülern zu den Veranstaltungen

Für die Beförderung von Schülern gelten Nr. 6 und Nr. 8 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten “ vom 9. Juli 2010 (KWMBl S. 204).
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2005 in Kraft.
Erhard
Ministerialdirektor