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Text gilt ab: 01.08.2010

1. Teilnahme an Maßnahmen oder Veranstaltungen

Nach den Bestimmungen der Schulordnungen für die einzelnen Schularten trifft die Entscheidung über die Teilnahme von Schülern an den Maßnahmen oder Veranstaltungen der Leiter der Schule. Die unten aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen, bei denen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Teilnahme im Rahmen der Schule vorbereitet und auch durchgeführt wird.