VBBayBFG
Text gilt ab: 01.10.1999
Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
(VBBayBFG)
KWMBl. I 2002 S. 33
2230.2-WK
Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
- VBBayBFG -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 12. September 1999 Az.: A 5-S 1210-5/37 913
geändert durch Bekanntmachung
vom 06. Dezember 2001 Nr. A 5-S 1210-8/55 507
Inhaltsübersicht:
- 1.
- Allgemeine persönliche Voraussetzungen
- 2.
- Förderungsfähige Hochschulausbildung
- 2.1
- Außerbayerische deutsche Hochschulen
- 2.2
- Hochschulen im Ausland
- 2.3
- Förderungsdauer eines Auslandsstudiums
- 2.4
- Verweisung auf die Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
- 3.
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium
- 3.1
- Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 3.2
- Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 3.3
- Ermittlung der Gesamtqualifikation
- 3.4
- Durchführung der Prüfung
- 3.5
- Leistungsbescheinigung
- 4.
- Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule in Bayern oder der Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern
- 4.1
- Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 4.2
- Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 4.3
- Erläuterungen zu den Leistungsvoraussetzungen im Einzelnen
- 4.4
- Durchführung der Prüfung
- 4.5
- Leistungsbescheinigung nach Erwerb der Fachhochschulreife und anschließender Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
- 5.
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Bayern
- 5.1
- Leistungsvoraussetzungen bei der gymnasialen Kollegstufe
- 5.2
- Ermittlung des Durchschnitts der Jahresfortgangsnoten
- 5.3
- Besonderheiten bei der Prüfung
- 6.
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium durch andere Bewerber
- 6.1
- Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 6.2
- Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 6.3
- Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
- 7.
- Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule oder der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern durch andere Bewerber
- 7.1
- Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 7.2
- Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 7.3
- Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
- 8.
- Erwerb der Hochschulreife über die Begabtenprüfung
- 9.
- Kein Ersatz des Leistungsnachweises durch spätere Leistungen an der Hochschule
- 10.
- Leistungsnachweis während der Hochschulausbildung
- 10.1
- Stipendiumsprüfung
- 10.2
- Vor- oder Zwischenprüfung als Stipendiumsprüfung
- 10.3
- Leistungsnachweis an Kunsthochschulen
- 10.4
- Leistungsnachweis in Sonderfällen
- 10.5
- Leistungsnachweis bei Wechsel des Studiengangs
- 10.6
- Nichterbringung des Leistungsnachweises
- 11.
- Förderungsunwürdigkeit
- 11.1
- Voraussetzungen der Förderungsunwürdigkeit
- 11.2
- Antrag auf Wiedergewährung des Stipendiums
- 12.
- Unterhaltsverpflichtung
- 12.1
- Verpflichteter Personenkreis
- 12.2
- Sonderfälle
- 13.
- Anwendung von Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- 13.1
- Auslandsstudium
- 13.2
- Erststudium
- 13.3
- Einkommensabhängigkeit der Förderung
- 13.4
- Aufteilungsverfahren
- 13.5
- Stipendiumsbetrag (Bedarf)
- 13.6
- Schließung von Förderungslücken bei vorausgegangenem Auslandsstudium
- 13.7
- Förderungsdauer bei einem Auslandsstudium
- 13.8
- Rückzahlungspflicht
- 13.9
- Einkommensbegriff
- 13.10
- Berechnungszeitraum für das Einkommen des Stipendiaten
- 13.11
- Freibeträge vom Einkommen des Stipendiaten
- 13.12
- Berechnungszeitraum für das Einkommen des Ehegatten
- 13.13
- Freibeträge vom Einkommen des Ehegatten
- 13.14
- Weiterleistung des Stipendiums
- 13.15
- Zahlweise
- 13.16
- Änderung des Bescheids
- 14.
- Dauer des Stipendiums
- 14.1
- Antragsmonat und vorlesungsfreie Monate
- 14.2
- Bewilligungszeitraum
- 14.3
- Leistungsnachweis und Einstellung des Stipendiums
- 14.4
- Stipendiumshöchstdauer
- 14.5
- Keine Förderung für eine weitere Hochschulausbildung
- 14.6
- Fachrichtungswechsel
- 14.7
- Parallelstudium
- 14.8
- Übertritt von der Fachhochschule an eine Universität oder Kunsthochschule
- 15.
- Bewilligungsbehörde
- 16.
- Verfahren
- 16.1
- Antrag
- 16.2
- Vertrauensdozent
- 16.3
- Aktenführung
- 16.4
- Statistik
- 17.
- Aufhebung der Vollzugsbekanntmachung vom 14. Mai 1992
Anlage 1: Bescheinigung
Anlage 2: Kontrollblatt