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Text gilt ab: 01.01.2007

IV. 

Diese Richtlinien gelten für die kreisfreien Städte nur soweit nicht die KommHV, die KommHV-Doppik oder die AO abweichende Regelungen enthalten. Abweichende Regelungen in Verwaltungsvorschriften zu den genannten Rechtsvorschriften werden durch diese Spezialregelungen verdrängt.