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Text gilt ab: 01.08.2022
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2230.1.3-K

Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Oktober 2008, Az. III.1-5 S 4200.4-6.79 525

(KWMBl. S. 434)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status vom 27. Oktober 2008 (KWMBl. S. 434), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 448) geändert worden ist

Gemäß Art. 82 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen kann das Staatsministerium zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung einer Schule den Status einer MODUS-Schule zuerkennen, wenn ihre Eignung hierfür nach einer externen Evaluation festgestellt worden ist. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest: