Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2017

3. Inkrafttreten; Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2017 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst „Zuständigkeit für das Vergabeverfahren bei Kooperationsverträgen im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen“ vom 15. Juni 2016 (KWMBl. S. 143) tritt mit Ablauf des 31. August 2017 außer Kraft.