Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2017

2. Zuständigkeiten

2.1  Grundsätzliche Zuständigkeit des Schulaufwandsträgers staatlicher beruflicher Schulen

Der für die jeweilige staatliche berufliche Schule zuständige Schulaufwandsträger kann das Vergabeverfahren für Kooperationsverträge für kooperative Berufsintegrationsklassen in eigener Zuständigkeit durchführen.

2.2  Ergänzende zentrale Zuständigkeit des Landesamtes für Schule

Wenn der für die jeweilige staatliche berufliche Schule zuständige Schulaufwandsträger das Vergabeverfahren nicht durchführt, ist das Bayerische Landesamt für Schule für die Durchführung der Vergabeverfahren für Kooperationsverträge im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen sachlich und örtlich zuständig.

2.3  Abstimmung der Zuständigkeit für das Vergabeverfahren

Das Landesamt fragt vor Beginn der Vergabeverfahren für die Kooperationsverträge an beruflichen Schulen bei den betroffenen Schulaufwandsträgern ab, ob sie die Vergabeverfahren in eigener Zuständigkeit durchführen.