Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2021

1. Allgemeines

Mit dem Schulversuch „Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“ soll erprobt werden, inwieweit durch eine Teilzeitausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege auch andere Bewerbergruppen (z.B. Personen, die wegen der Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder keine Vollzeitausbildung durchlaufen können) für die Ausbildung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ gewonnen werden können.