Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024

1. Ausgangslage

1Der Bayerische Landtag fordert mit dem Beschluss „Demokratie mitdenken und mitgestalten II: Schülermitverantwortung (SMV) auch an Grundschulen etablieren“ vom 7. November 2019 (Drs. 18/4658) das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf, ein Konzept zum schrittweisen und altersgemäßen Aufbau der Schülermitverantwortung (SMV) an Grundschulen vorzulegen. 2Bisher ist die Schülermitverantwortung (SMV) an weiterführenden und beruflichen Schulen gesetzlich als Schülervertretung verankert (vgl. Art. 62 f. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)). 3Für Grundschulen bestehen auf Basis des LehrplanPLUS bereits Ansätze zur Partizipation und zum Demokratielernen (u. a. Klassenämter, Klassensprecherinnen und Klassensprecher). 4An diese wird im Zuge einer Ausweitung und Stärkung der Partizipation im Rahmen des Schulversuchs „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ angeknüpft.