Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2230.1.3-K

Modellversuch Berufsfachschule für Pflegefachhilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juni 2020, Az. VI.5-BS9202.15-3-7a.47 785

(BayMBl. Nr. 408)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Modellversuch Berufsfachschule für Pflegefachhilfe vom 22. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 408)

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erprobt im Rahmen eines Modellversuchs, inwieweit trotz der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen von Einrichtungen im Bereich der Akut- bzw. Langzeitpflege an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe bzw. für Krankenpflegehilfe Schülerinnen und Schüler beider Ausbildungsrichtungen beschult werden können.