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Text gilt ab: 31.03.2000
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Systembetreuung an den Schulen

KWMBl. I 2000 S. 86


2230.1.1.1.2.4-K
Systembetreuung an den Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2000 Nr. III/4 – II/2 –O1350 – 1/13 456
Computer sowie die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft in Arbeitswelt und Freizeit geworden. Daher ist es auch ein Teil der Erziehungsaufgabe der Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit diesen neuen Medien anzuleiten und ihnen Medienkompetenz zu vermitteln. Dies ist Aufgabe jeder Schule und nahezu jeder Lehrkraft.
Der Umfang der EDV-Ausstattung an den Schulen hat erheblich zugenommen. Dementsprechend ist auch die Vielfalt der Aufgaben gewachsen, die mit der Betreuung dieser IuK-Systeme verbunden sind.
Angesichts der Fülle von Aufgaben, die von pädagogisch-didaktischen Fragen über die Sicherung der technischen Funktionalität und Administration bis hin zu der technischen Wartung und Reparatur reichen, ist es notwendig, an den Schulen eine Lehrkraft als Systembetreuer(in) zu bestellen.
Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
1.
Aufgaben der Systembetreuer
Die Tätigkeit der als Systembetreuer(in) eingesetzten Lehrkraft, die den Computereinsatz im Unterricht und in der Schule betreut, ist im organisatorischen bzw. koordinierenden sowie vor allem im pädagogischen und didaktisch-methodischen Bereich angesiedelt. Sie ersetzt nicht die medienpädagogischen Aufgaben der Fachlehrkraft beim Computereinsatz in den einzelnen Fächern; die Beratung in didaktischen Fragen muss dabei von Lehrkräften des jeweiligen Faches (z.B. vom Fachbetreuer) wahrgenommen werden. Gleiches gilt für Fragen der Medienerziehung und Medienpädagogik.