Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2000
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

Systembetreuung an den Schulen

KWMBl. I 2000 S. 86


2230.1.1.1.2.4-K
Systembetreuung an den Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2000 Nr. III/4 – II/2 –O1350 – 1/13 456
Computer sowie die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft in Arbeitswelt und Freizeit geworden. Daher ist es auch ein Teil der Erziehungsaufgabe der Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit diesen neuen Medien anzuleiten und ihnen Medienkompetenz zu vermitteln. Dies ist Aufgabe jeder Schule und nahezu jeder Lehrkraft.
Der Umfang der EDV-Ausstattung an den Schulen hat erheblich zugenommen. Dementsprechend ist auch die Vielfalt der Aufgaben gewachsen, die mit der Betreuung dieser IuK-Systeme verbunden sind.
Angesichts der Fülle von Aufgaben, die von pädagogisch-didaktischen Fragen über die Sicherung der technischen Funktionalität und Administration bis hin zu der technischen Wartung und Reparatur reichen, ist es notwendig, an den Schulen eine Lehrkraft als Systembetreuer(in) zu bestellen.
Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
1.
Aufgaben der Systembetreuer
Die Tätigkeit der als Systembetreuer(in) eingesetzten Lehrkraft, die den Computereinsatz im Unterricht und in der Schule betreut, ist im organisatorischen bzw. koordinierenden sowie vor allem im pädagogischen und didaktisch-methodischen Bereich angesiedelt. Sie ersetzt nicht die medienpädagogischen Aufgaben der Fachlehrkraft beim Computereinsatz in den einzelnen Fächern; die Beratung in didaktischen Fragen muss dabei von Lehrkräften des jeweiligen Faches (z.B. vom Fachbetreuer) wahrgenommen werden. Gleiches gilt für Fragen der Medienerziehung und Medienpädagogik.

1.1 

Die Systembetreuung an den Schulen umfasst zum Einen organisatorische und koordinierende Aufgaben. Dazu zählen:
-
Beratung und Planung bei der Beschaffung von Hardware (in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem jeweiligen Sachaufwandsträger)
-
Beratung und Planung bei der Beschaffung von Software (in enger Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern und dem zuständigen medienpädagogischen Berater)
-
Organisation des Zugangs zu Hard- und Software (Rechnerraum, Fachräume, mobile Geräte)
-
Beratung und Hilfestellung beim EDV-Einsatz in der Schulverwaltung und Betreuung der entsprechenden Programme
-
Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz

1.2 

Die zentralen Aufgaben der Systembetreuerin/des Systembetreuers liegen im pädagogischen Bereich:
-
Organisation, Durchführung und Leitung einschlägiger Fachsitzungen bzw. Mitwirkung bei Fachsitzungen der einzelnen Fächer
-
Klärung und Besprechung didaktischer Fragen zum Einsatz der Neuen Medien
-
Impulse zum Einsatz der Neuen Medien im Fachunterricht in enger Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern und ggf. dem medienpädagogischen Berater
-
Information über wesentliche fachliche und didaktisch-methodische Veröffentlichungen
-
Schulinterne Lehrerfortbildung im Bereich der Neuen Medien
-
Beratung und Unterstützung des Kollegiums
-
beim Computereinsatz im Unterricht,
-
bei medienpädagogischen Fragen und
-
bei Projekten, Studientagen, Facharbeiten, Referaten
-
Kontakt zu regionalen und zentralen Beratungsstellen
-
Bereitschaft zur eigenen Fortbildung bzw. Information über wesentliche fachliche und didaktisch-methodische Veröffentlichungen

1.3 

Darüber hinaus nimmt die Systembetreuerin/der Systembetreuer in vertretbarem Rahmen technische Aufgaben (Hard- und Software) wahr, die sich im wesentlichen wie folgt darstellen:
-
Anforderung von Programmen und Materialien
-
Installation, Verwaltung und Pflege von Anwendungsprogrammen sowie Verwaltung der einschlägigen Materialien (Datenträger, Handbücher, Beschreibungen etc.)
-
Feststellung von Problemen und Störungen bei Hardware und systemnaher Software
-
Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schüler bei technischen Problemen
-
Koordinator bei technischen Problemen (in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung, Sachaufwandsträger und Firmen)
-
Behebung von geringfügigen technischen Problemen, soweit dies einen vertretbaren Rahmen nicht überschreitet
2.
Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aufgaben der Systembetreuung
Die Systembetreuerin/der Systembetreuer an der Schule nimmt zusätzliche außerunterrichtliche Aufgaben wahr, deren Erledigung eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Einsatz der Neuen Medien im Unterricht darstellt.
Eine Verbesserung der Situation der Systembetreuer(innen) auf Grund dieser zunehmenden Belastungen soll durch Veränderungen in folgenden Bereichen erzielt werden:

2.1 

Besoldungsmaßnahmen
-
Im Bereich der Gymnasien und der beruflichen Schulen werden im Rahmen der bestehenden Regelungen Funktionsstellen für die Systembetreuer(innen) mit höherer Wertigkeit versehen werden.
-
Nach Möglichkeit sollen die Systembetreuer(innen) bei entsprechender dienstlicher Beurteilung bei der Vergabe einer Leistungsstufe berücksichtigt werden, wenn sie nicht mit einer Funktion betraut werden können oder als Funktionsinhaber nicht in absehbarer Zeit befördert werden können. Es kommt auch die Gewährung einer Leistungszulage in Betracht.
-
Wenn die Systembetreuerin/der Systembetreuer als Referent(in) bei Maßnahmen der Lehrerfortbildung mitwirkt, können Referentenhonorare bezahlt werden (z.B. SchiLF-TELuMM).

2.2 

Anrechnungen
-
Für alle Schularten sollen Anrechnungsstunden (z.B. aus dem sog. Schultopf) gewährt werden, wobei der Umfang der EDV-Ausstattung als Bemessungsgrundlage für das Mindestmaß an Anrechnungsstunden dient. Dabei soll die Tätigkeit als Systembetreuerin/Systembetreuer entsprechend den in der jeweiligen Schulart gegebenen Möglichkeiten bei mehr als zehn vorhandenen Computern in der Schule mit einer, bei mehr als 25 vorhandenen Computern in der Schule mit zwei Stunden auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden. Bei einer höheren EDV-Ausstattung an der Schule können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Kontingente vorhanden sind. Die Bekanntmachungen zur Unterrichtspflichtzeit der Lehrer werden entsprechend ergänzt.
-
Bei besonderen Belastungen (z.B. umfangreiche Neubeschaffung) bzw. Leistungen im Rahmen der Systembetreuung (insbesondere Schulverwaltung und Datenschutz) können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Anrechnungskontingente vorhanden sind.

2.3 

Externe Unterstützung
Die technische Betreuung der EDV-Ausstattung der Schulen ist auf Grund der großen Menge an Geräten und vor allem wegen der stark gestiegenen Komplexität dieser Anlagen durch die Systembetreuerin/den Systembetreuer nicht allein zu realisieren. Zur Bewältigung dieser umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten ist es notwendig, dass die Systembetreuer(innen) im Bereich der technischen Funktionalität externe Unterstützung erhalten. Mögliche Lösungen bieten sich z.B. durch Übertragung der technischen Pflegeaufgaben an Laboranten in den Schulen, durch Abschluss von entsprechenden Wartungsverträgen oder durch die technische Betreuung der Schulrechner durch EDV-Techniker der Sachaufwandsträger an.
I. A. E r h a r d
Ministerialdirektor