Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2000

2.1 

Besoldungsmaßnahmen
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Im Bereich der Gymnasien und der beruflichen Schulen werden im Rahmen der bestehenden Regelungen Funktionsstellen für die Systembetreuer(innen) mit höherer Wertigkeit versehen werden.
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Nach Möglichkeit sollen die Systembetreuer(innen) bei entsprechender dienstlicher Beurteilung bei der Vergabe einer Leistungsstufe berücksichtigt werden, wenn sie nicht mit einer Funktion betraut werden können oder als Funktionsinhaber nicht in absehbarer Zeit befördert werden können. Es kommt auch die Gewährung einer Leistungszulage in Betracht.
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Wenn die Systembetreuerin/der Systembetreuer als Referent(in) bei Maßnahmen der Lehrerfortbildung mitwirkt, können Referentenhonorare bezahlt werden (z.B. SchiLF-TELuMM).