Text gilt ab: 31.03.2000

1.3 

Darüber hinaus nimmt die Systembetreuerin/der Systembetreuer in vertretbarem Rahmen technische Aufgaben (Hard- und Software) wahr, die sich im wesentlichen wie folgt darstellen:
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Anforderung von Programmen und Materialien
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Installation, Verwaltung und Pflege von Anwendungsprogrammen sowie Verwaltung der einschlägigen Materialien (Datenträger, Handbücher, Beschreibungen etc.)
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Feststellung von Problemen und Störungen bei Hardware und systemnaher Software
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Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schüler bei technischen Problemen
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Koordinator bei technischen Problemen (in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung, Sachaufwandsträger und Firmen)
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Behebung von geringfügigen technischen Problemen, soweit dies einen vertretbaren Rahmen nicht überschreitet
2.
Maßnahmen zur Berücksichtigung der Aufgaben der Systembetreuung
Die Systembetreuerin/der Systembetreuer an der Schule nimmt zusätzliche außerunterrichtliche Aufgaben wahr, deren Erledigung eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Einsatz der Neuen Medien im Unterricht darstellt.
Eine Verbesserung der Situation der Systembetreuer(innen) auf Grund dieser zunehmenden Belastungen soll durch Veränderungen in folgenden Bereichen erzielt werden: