Text gilt ab: 31.03.2000
1.1
Die Systembetreuung an den Schulen umfasst zum Einen organisatorische und koordinierende Aufgaben. Dazu zählen:
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- Beratung und Planung bei der Beschaffung von Hardware (in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem jeweiligen Sachaufwandsträger)
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- Beratung und Planung bei der Beschaffung von Software (in enger Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern und dem zuständigen medienpädagogischen Berater)
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- Organisation des Zugangs zu Hard- und Software (Rechnerraum, Fachräume, mobile Geräte)
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- Beratung und Hilfestellung beim EDV-Einsatz in der Schulverwaltung und Betreuung der entsprechenden Programme
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- Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz