Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2000

1.1 

Die Systembetreuung an den Schulen umfasst zum Einen organisatorische und koordinierende Aufgaben. Dazu zählen:
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Beratung und Planung bei der Beschaffung von Hardware (in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem jeweiligen Sachaufwandsträger)
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Beratung und Planung bei der Beschaffung von Software (in enger Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern und dem zuständigen medienpädagogischen Berater)
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Organisation des Zugangs zu Hard- und Software (Rechnerraum, Fachräume, mobile Geräte)
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Beratung und Hilfestellung beim EDV-Einsatz in der Schulverwaltung und Betreuung der entsprechenden Programme
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