dBIR
Text gilt ab: 06.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
1.
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bzw. für die bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.