dBIR
Text gilt ab: 06.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
1. Zweck der Förderung
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bzw. für die bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.