Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2020

4. Schlussbestimmungen

4.1 Übergangsregelung

Für offene Ganztagsangebote, die bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung am 1. April 2020 eingerichtet und gefördert wurden, ist die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 12. April 2018 (KWMBl. S. 151) in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter bis Ablauf des 31. Juli 2020 anzuwenden.

4.2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2020 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 12. April 2018 (KWMBl. S. 151) außer Kraft.