Text gilt ab: 01.01.2019

1. Grundlagen

1Allgemein gilt bei der Umstellung auf das neue neunjährige Gymnasium (G9), dass in den Jahren des Aufwuchses aufgrund geringerer Stundentafelumfänge die Lehrerstundenbedarfe im Vergleich zu einem reinen achtjährigen Gymnasium (G8) bei gleichbleibender Schülerzahl zunächst sinken. 2Mehrbedarfe gegenüber einem reinen G8 (insbesondere für Schulanlagen) entstehen dann, wenn der erste Jahrgang in das 13. Schuljahr eintritt und die Schülerzahl einmalig sprunghaft ansteigt. 3Aufgrund der Umstellung auf ein neunjähriges Gymnasium mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Schuljahr 2018/19 ist dies zum Schuljahr 2025/26 der Fall. 4Im Vorgriff fallen zum Schuljahr 2020/21 durch die laufende Pilotphase der Mittelstufe Plus Mehrbedarfe an den teilnehmenden Schulen an, die jedoch bis zum Schuljahr 2025/26 nicht durch das Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums bedingt sind.