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Text gilt ab: 01.01.2003
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Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung

KWMBl. I 2003 S. 81


2230.1.1.1.2.3-K
Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. Dezember 2002 Az.: III/1-S4361-6/101 826, berichtigt am 6. Februar 2003
Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird bestimmt:
Sicherheit in der Schule ist eine Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten. Gemeinsam wirken sie darauf hin,
Schüler zu sicherheitsbewusstem Verhalten zu erziehen,
einen sicheren Schulbetrieb zu organisieren und
für eine sichere Schulanlage zu sorgen,
1. Gesetzliche Unfallversicherung