Text gilt ab: 22.04.1980
Der Schüler soll
- (1)
- die Herkunft, den aktuellen Zustand und die Möglichkeit der Erhaltung einiger Denkmäler kennen lernen,
- (2)
- am Beispiel einiger Denkmäler einsehen, dass an ihnen die Vergangenheit und ihr Zusammenhang mit der Gegenwart anschaulich werden kann,
- (3)
- im Bereich der überschaubaren Umwelt Einsicht in die Problematik der Bewertung eines Gegenstandes als Denkmal gewinnen,
- (4)
- über Denkmäler Einblicke in berufliche Traditionen (z.B. Verwendung von Materialien, Verfahrensweisen, künstlerische Ausdrucksformen, ferner soziale und ethische Normen der Vergangenheit) gewinnen,
- (5)
- Kenntnisse über Ursachen, Art und Ausmaß der Denkmalgefährdung erhalten und sich bewusst werden, in welchem Ausmaß die eigene Berufstätigkeit Denkmäler gefährden kann,
- (6)
- Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
- (7)
- befähigt werden, besonders die Möglichkeiten des eigenen Berufes für den Denkmalschutz zu erkennen und einzusetzen (z.B. Methoden der Instandsetzung, Konservierung, Restaurierung),
- (8)
- ein Bewusstsein erhalten, dass jede Generation die Pflicht hat, Denkmäler zu bewahren,
- (9)
- bereit werden, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.