Inhalt

Text gilt ab: 22.04.1980

Richtziele für die gymnasiale Oberstufe (Kollegstufe):

Der Schüler soll
(1)
einen Überblick über die Denkmäler seiner Heimat gewinnen,
(2)
einen Einblick in die kulturelle Überlieferung einiger anderer Länder gewinnen,
(3)
wenigstens mit einem bedeutenden Denkmal aus eigener Anschauung vertraut werden,
(4)
sich bewusst werden, dass der Umgang mit dem Denkmal eine grundsätzliche Erfahrungsmöglichkeit von Geschichte und Gegenwart ist,
(5)
befähigt werden, die geschichtliche Bedeutung von Denkmälern zu erkennen,
(6)
befähigt werden, den ästhetischen Wert von Denkmälern und Kulturlandschaften zu erleben und störende Eingriffe zu erkennen und zu beurteilen,
(7)
fähig und bereit sein, sich mit der Gestalt eines Denkmals, mit seiner geschichtlichen Entwicklung, mit seinem derzeitigen Zweck und seiner Bedeutung, insbesondere auch seiner räumlichen Einbettung, selbständig auseinanderzusetzen,
(8)
sich bewusst werden, dass Denkmäler und Kulturlandschaften als kulturelle Äußerungen unserer Vorfahren eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung einer humanen Umwelt sein können,
(9)
befähigt werden, sich mit Ursachen und Formen der Gefährdung von Denkmälern auseinanderzusetzen,
(10)
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
(11)
fähig und bereit sein, sich mit den unterschiedlichen Argumenten hinsichtlich der Notwendigkeit des Denkmalschutzes auseinander zusetzen,
(12)
bereit sein, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.