Text gilt ab: 01.06.2025

Anlagenverzeichnis  

Anlage 1:
Qualifikationen, die zu einem eigenverantwortlichen Einsatz im Schwimmunterricht an Grund- und Mittelschulen und Förderschulen (einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen) befähigen
Anlage 2:
Qualifikationen, die zu einem eigenverantwortlichen Einsatz im Schwimmunterricht an Realschulen und Wirtschaftsschulen (einschließlich der entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) befähigen
Anlage 3:
Qualifikationen, die zu einem eigenverantwortlichen Einsatz im Schwimmunterricht an Gymnasien befähigen
Anlage 4:
Qualifikationen, die zu einem eigenverantwortlichen Einsatz im Schwimmunterricht an Beruflichen Schulen (ohne Wirtschaftsschulen) einschließlich der Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung befähigen
Anlage 5:
Qualifikationen, die zum Einsatz als Hilfskraft im Schwimmunterricht zur methodisch-didaktischen Unterstützung der verantwortlich leitenden Lehrkraft befähigen“