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Text gilt ab: 05.11.1992
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Behandlung der deutschen Nationalhymne und der Bayernhymne im Unterricht

KWMBl. I 1992 S. 552


2230.1.1.1.1.3-K
Behandlung der deutschen Nationalhymne und der Bayernhymne im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. November 1992 Az.: VI/5 - S 4400/18/1 - 8/165 659
Durch Austausch von Noten im August 1991 legten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl fest: „Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk. “
Im Hinblick darauf wird angeordnet:
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen (deutsche Nationalhymne) und die Bayernhymne sind an allen Schulen zu erlernen. Dies schließt nicht aus, dass an den weiterführenden Schulen das Lied der Deutschen als ein Dokument der deutschen Geschichte auch als Ganzes unterrichtlich behandelt wird.
Die Bekanntmachung vom 2. April 1953 (BayBSVK S. 1028) wird aufgehoben.
I.A. J. Hoderlein
Ministerialdirektor