Inhalt

Text gilt ab: 17.11.2003

2. Organisation

2.1 

Der Medienbestand muss inventarisiert und katalogisiert werden. Über die Bibliotheksbestände hinaus ist zu empfehlen, in der Schulbibliothek den Nachweis über alle in der Schule vorhandenen Medien (Karten, Foliensätze, Dias, Filme, Software usw.) zu führen. Der mit den öffentlichen Bibliotheken am Ort abgestimmte Einsatz von Bibliothekssoftware bietet sich an, da sie bei Einsatz des OPAC unabhängig von Öffnungszeiten breite Recherchemöglichkeiten, z.B. über Schlagwort, Alphabet oder Verknüpfungen ermöglicht. Flächendeckende Standardisierungen im Bereich der Systematik und der EDV-gestützten Software sind wünschenswert.

2.2 

Es sollten Bibliotheksordnungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen für die Nutzung von neuen Medien erlassen und einfache Ausleihverfahren zur Nutzung der Bestände eingeführt werden.

2.3 

Die Öffnungszeiten sollten in Verbindung mit den Unterrichtszeiten so geregelt sein, dass Schüler und Lehrkräfte regelmäßig und ausreichend Gelegenheit haben, die Schulbibliothek vormittags und auch nachmittags zu nutzen.

2.4 

In allen Fächern sollte der Arbeit in und mit der Schulbibliothek ausreichend Raum gegeben werden.

2.5 

Im Rahmen der Bildungsarbeit von Schulen mit ganztägigen Angeboten fällt dem letztgenannten Aspekt ein besonderes Gewicht zu.