Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2016

4. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft.
2Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz und für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Strahlenschutz in Schulen – Vollzug der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung im Zusammenhang mit dem Unterricht in Schulen vom 30. Mai 2003 (KWMBl. S. 490) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 außer Kraft.