Inhalt

Text gilt ab: 13.09.2021

3. Ergänzende Regelungen

3.1 Kooperation

1Im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit zweier Schulämter können gemeinsame Fachberatungen für die gesamte Kooperationseinheit bestimmt werden. 2Die Fachrichtungen werden in enger Absprache entsprechend auf die kooperierenden Staatlichen Schulämter aufgeteilt.

3.2 Anrechnungsstunden

Das Staatliche Schulamt gewährt den Fachberaterinnen und Fachberatern Anrechnungsstunden entsprechend den wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Nr. 3.3 der Bekanntmachung über Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen vom 22. August 2019 (BayMBl. Nr. 384).

3.3 Sachausgaben

Die für die Tätigkeit der Fachberatung anfallenden Sachausgaben sind aus Mitteln des Staatlichen Schulamtes zu bestreiten.

3.4 Dienstreisen

1Dienstanreiseanordnung für die Fachberaterinnen und Fachberater erteilt die Regierung. 2Sie kann diese Befugnis auf das Staatliche Schulamt übertragen.