Inhalt

Text gilt ab: 30.09.1980

3.1 

Sind von einer Änderung des Straßennamens oder der Hausnummer Flurstücke betroffen, die in einem Veränderungsnachweis behandelt sind, dessen Inhalt noch nicht in das Grundbuch übernommen ist, so wird die Änderung in diesem Veränderungsnachweis nachgetragen. In den Verzeichnissen wird ein entsprechender Vermerk angebracht.