ForAHP-FöR
Text gilt ab: 19.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.