Text gilt ab: 01.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2174-A

Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 5. August 2019, Az. VI4/6865.01-1/99

(BayMBl. Nr. 323)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe vom 5. August 2019 (BayMBl. Nr. 323), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 483) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen zu Investitionen und Sachausgaben zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.