Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Mehrfachförderung

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.