Inhalt

Text gilt ab: 18.07.1989

C. Hinweise und Empfehlungen für die Erziehungsberatungsstellen

1. Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Um den allgemeinen Informationsaustausch und die gegenseitige Verständigung zu fördern, empfiehlt es sich für die Erziehungsberatungsstellen,
regelmäßige Kontakte mit Beratungslehrern, Schuljugendberatern, Schulpsychologen und staatlichen Schulberatern zu pflegen;
offene Gesprächskreise einzurichten und dazu neben Eltern und anderen an Erziehungsfragen Interessierten (z.B. Kinderärzten, Erziehern, Fachkräften der sozialen Dienste) insbesondere auch Schulleiter und Lehrer einzuladen;
in Absprache mit den Schulleitern Vorträge oder andere Informationsveranstaltungen für Lehrer anzubieten, in denen die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen dargestellt wird;
Möglichkeiten wahrzunehmen, im Rahmen der Ausbildung und Fortbildung von Lehrern über die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen zu berichten.

2. Zusammenarbeit im Einzelfall

2.1 

Wenn ein Kind wegen Lern- und Leistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten in einer Erziehungsberatungsstelle untersucht und behandelt wird, ist es ratsam, mit der Schule Verbindung aufzunehmen und mit den Lehrern Gespräche zu führen, sofern die Erziehungsberechtigten zustimmen. In besonderen Fällen können Lehrer, die sich dazu bereit erklären, auch an Beratungsgesprächen in der Erziehungsberatungsstelle beteiligt werden.

2.2 

Erhalten Schüler durch eine Erziehungsberatungsstelle längerfristige heilpädagogische oder psychotherapeutische Hilfen, so ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Klassleiter oder einem Lehrer, der das besondere Vertrauen des Schülers hat, besonders angezeigt. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.

2.3 

Lehrern soll ferner die Möglichkeit geboten werden, Fragen, die sich im Umgang mit schwierigen Schülern ergeben, von sich aus mit Mitarbeitern der Erziehungsberatungsstelle zu erörtern.
I. A.
I. A.
J. Hoderlein
Amm
Ministerialdirektor
Ministerialdirigent
KWMBl I 1989, S. 162