Inhalt

ABek
Text gilt ab: 17.07.2017
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.07.2027

4. Schlussbestimmungen

4.1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juli 2017 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 16. Juli 2027 außer Kraft.

4.2 Übergangsregelung, Fortgeltung und Aufhebung von Vorschriften

1Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek) vom 12. Dezember 2005 (AllMBl. S. 540) tritt mit Ablauf des 16. Juli 2017 außer Kraft. 2Die bestehenden Alarmierungsplanungen sind bis 16. Juli 2017 zu überprüfen und den Vorgaben dieser Bekanntmachung anzupassen. 3Ab 17. Juli 2017 erfolgt die Alarmierung nach den an diese Bekanntmachung angepassten Alarmierungsplanungen. 4Bis dahin erfolgt die Alarmierung nach den bestehenden Alarmierungsplanungen. 5Bis zur Inbetriebnahme der ILS im jeweiligen Leitstellenbereich richtet sich die Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz weiterhin nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Juni 1993 (AllMBl. S. 856), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. März 2004 (AllMBl. S. 104) geändert worden ist.