Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2026

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2026 außer Kraft.
Die Bekanntmachung über die Richtlinien für Evakuierungsplanungen vom 2. Juni 1980 (MABl. S. 306) tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.