Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2026

2. RE Evakuierungsplanung

Die in der 200. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 11./12. Dezember 2014 in Köln unter Nr. 34 der Sammlung der freigegebenen Beschlüsse gebilligte Rahmenempfehlung für die Planung und Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen einschließlich der Evakuierung für eine erweiterte Region – RE Evakuierungsplanung – (Anlage) ist künftig mit den nachfolgenden Maßgaben den von den Kreisverwaltungsbehörden zu erstellenden allgemeinen und besonderen Evakuierungsplanungen zugrunde zu legen.