Text gilt ab: 01.03.2016
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2026

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinien sind für die Planung von Evakuierungsmaßnahmen anzuwenden. Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahme).
Diese Richtlinien gelten nicht für im Rahmen von Großveranstaltungen federführend durch den Veranstalter im Rahmen des Sicherheitskonzepts zu erstellende Räumungs- und Evakuierungsplanungen.