PWI 2021
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
11.
Die untere Bauaufsichtsbehörde, die staatlichen Bauämter und Wasserwirtschaftsämter sowie alle sonstigen im Einzelfall angesprochenen Ämter werden gebeten, beim Vollzug dieser Regelungen mitzuwirken und die Betroffenen zu unterstützen.