Inhalt

PWI 2021
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

11. Mitwirkung anderer Stellen

Die untere Bauaufsichtsbehörde, die staatlichen Bauämter und Wasserwirtschaftsämter sowie alle sonstigen im Einzelfall angesprochenen Ämter werden gebeten, beim Vollzug dieser Regelungen mitzuwirken und die Betroffenen zu unterstützen.