Inhalt
Teil 3:
Schlussbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2019 in Kraft und gilt unbefristet. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie für Umwelt und Gesundheit vom 11. November 2011 (AllMBl. S. 559) wird aufgehoben.