Inhalt

UmwFR
Text gilt ab: 01.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030

9. Baudurchführung

1Mit der Ausführung der Maßnahmen soll unverzüglich nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden. 2Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.