Text gilt ab: 20.09.1989

9. Sonstige Vorsichtsmaßnahmen

Vor Essbestecken, Geschirr und Trinkgefäßen, die beispielsweise in einem Schülerheim, in dem sich evtl. mit HIV infizierte Schüler befinden, gemeinsam benutzt werden, geht bei sachgerechter Verwendung haushaltsüblicher Reinigungsmittel nach bisheriger Erkenntnis keine Infektionsgefahr aus. Gründliches Spülen mit heißem Wasser ist jedenfalls notwendig.
Bei der Betreuung geistig behinderter und körperbehinderter Schüler sowie stark verhaltensgestörter Schüler, die keine oder vorübergehend keine Kontrolle über ihre Körperfunktionen haben, sollten von Lehr- und Pflegepersonal die in der Medizin derzeit üblichen hygienischen Vorsichtsmaßnahmen, wie sie z.B. auch im Hinblick zur Vermeidung von Hepatitis B notwendig sind, angewendet werden. Über die im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen berät das zuständige Gesundheitsamt.