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Text gilt ab: 20.09.1989

8. Versorgung blutender Verletzungen

Lehrer, Schulpersonal, Schüler und Eltern müssen über die Hygienemaßnahmen, die bei der Erstversorgung von Wunden üblich sind, informiert werden. Die Gesundheitsämter beraten die Schulen über sachgerechte Wundversorgung und Desinfektion, die in der Regel eine HIV-Infektion ausschließen.
Bei der Erstversorgung blutender Verletzungen sind im Wesentlichen folgende Schutzmaßnahmen, wie sie auch z.B. bei Hepatitis B üblich sind, angezeigt:
Haut- und Schleimhautkontakt mit Blut, Speichel, Tränen, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperflüssigkeiten vermeiden; Einmalhandschuhe anziehen!
Alle Wunden in üblicher Weise sofort mit Schnellverband oder Mullkompresse abdecken. Bei Nasenbluten: Kopf leicht vornüber gebeugt lassen, kalten Umschlag in den Nacken legen, Zuhalten der Nase durch den Schüler etwa fünf Minuten, bei Fortbestehen der Blutung: Notruf!
Reinigung aller mit Blut oder Ausscheidungen verunreinigten Flächen und Gegenstände mit einem chlorhaltigen Haushaltsreinigungsmittel; anschließend die benutzten Handschuhe innen am Bund fassen, abziehen und zum Abfall geben.
Vom Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich bzw. vom Schulleiter ist dafür Sorge zu tragen, dass die Erste-Hilfe-Kästen (Verbandskästen) der Schule eine entsprechende Ausstattung enthalten: Mindestens zwei Paar Einmalhandschuhe, Papierrolle, 100 ml Isopropylalkohol 70 %ig, aldehydhaltiges Desinfektionsmittel nach der Liste des Bundesgesundheitsamtes, Abdeckmaterial für Verletzungen (Mull, Pflaster).
Diese Ausstattung zum Schutz vor Infektionskrankheiten durch Blut-Haut/Schleimhautkontakt ist in den Fachräumen des naturwissenschaftlichen Bereichs, für Werken und Zeichnen, für Textilarbeit und Hauswirtschaft sowie für Sport griffbereit zu halten, weiterhin in mindestens einem zentral gelegenen Raum, der jedermann und jederzeit zugänglich ist, z.B. Hausmeisterzimmer, Sekretariat, Arztzimmer oder Lehrerzimmer.
Auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, z.B. bei Wandertagen, Studienfahrten, Schulskikursen und Unterrichtsgängen sind stets Einmalhandschuhe und Verbandstasche mitzunehmen.
Stumpfe Verletzungen erfordern keine besonderen Schutzmaßnahmen bei Erste-Hilfe-Leistungen vor Ort. In jedem Falle ist zu veranlassen, dass der Verletzte unverzüglich einem Arzt vorgestellt wird.