Inhalt

Text gilt ab: 20.09.1989

6. Unterrichtshilfen, Aus- und Fortbildung

Zur Vorbereitung und inhaltlichen Aufbereitung des Unterrichts über AIDS stehen den Schulen die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus verteilten Unterrichtshilfen und die von diesem empfohlenen Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln zur Verfügung.
Auch die von den Staatlichen Landesbildstellen sowie den Stadt- und Kreisbildstellen zum Verleih angebotenen Medien können zur Unterstützung des Unterrichts herangezogen werden.
Darüber hinaus liegt es im dienstlichen Interesse, dass die Lehrer die Angebote der staatlichen regionalen und zentralen Lehrerfortbildung nutzen.
Soweit auch Fortbildungsveranstaltungen von anderen geeigneten Trägern angeboten werden, wird die Teilnahme empfohlen, sofern dadurch kein Unterrichtsausfall entsteht. Fahrtkostenzuschüsse und Tagegelder können allerdings hierfür nicht gewährt werden.
Um die Lehrer sowohl über den neuesten Stand der Bekämpfung von AIDS als auch über geeignete Wege fächerübergreifenden Unterrichts schulintern fortzubilden, kann der Schulleiter wegen der Bedeutung des Themas die Einberufung einer Lehrerkonferenz möglichst unter Mitwirkung des jeweiligen Gesundheitsamtes veranlassen. Dabei ist auch das Verhalten der Schule bei eventuell bekannt werdenden Fällen HIV-infizierter Schüler abzuklären.
Eine derartige Lehrerkonferenz ist für diejenigen Schulen von besonderer Bedeutung, an denen kein Biologieunterricht stattfindet. Hier bestimmt der Schulleiter einen geeigneten Lehrer für die Vermittlung der biologischen Grundtatsachen an die Schüler. Darin wird der Auftrag der anderen Fächer, die die ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkte behandeln sollen, nicht berührt. Bei Vorliegen besonderer Fragen medizinischer und sexualmedizinischer Art und für die Information der Lehrerkonferenz steht der Schularzt oder ein von diesem vorgeschlagener anderer Art zur Verfügung.
Das Thema „AIDS“ ist im Zusammenhang mit den Fragen der Familien- und Sexualerziehung auch in die Ausbildung für ein Lehramt während des Vorbereitungsdienstes und in die Ausbildung der Fachlehrer- und Pädagogischen Assistentenanwärter aufzunehmen.