Inhalt

Text gilt ab: 20.09.1989

5. Persönliche Beratung in der Schule

Schüler können sich mit der Bitte um persönliche Beratung jederzeit an einen Lehrer ihres Vertrauens wenden. Eine Mitteilung des Gesprächsinhalts an Dritte ist nur mit Einverständnis des Rat suchenden Schülers statthaft.
Im Übrigen sollten Schüler im Fall eines Beratungswunsches verstärkt auf die schulärztlichen Sprechstunden bzw. die Sprechstunden der Gesundheitsämter oder sonstiger geeigneter Beratungsstellen, wie z.B. die der Wohlfahrtsverbände hingewiesen und von der Garantie der Anonymität bei solchen Beratungen und bei der Durchführung von HIV-Antikörpertests in Kenntnis gesetzt werden.