Inhalt

Text gilt ab: 20.09.1989

2. Beitrag der Unterrichtsfächer

Die biologischen, ethischen und sozialen Aspekte des Themas „AIDS“ sind im Rahmen der fächerübergreifenden Familien- und Sexualerziehung verbindlicher Unterrichtsgegenstand in allen Schularten.
Die Koordinierung der Beiträge der einzelnen Fächer ist Aufgabe der Lehrerkonferenz. Die Verantwortung für die Durchführung des Unterrichts liegt beim jeweiligen Schulleiter.
Diese Verantwortung des Schulleiters gilt auch für die Gestaltung besonderer Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, die Einladung geeigneter Referenten und die Aushändigung von Aufklärungsschriften, die nicht vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst oder mit dessen Einverständnis an die Schulen zur Verteilung gegeben werden.
Die fächerübergreifenden Unterrichtsthemen der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung (KMBl I 1980 S. 531, 1983 S. 112) bieten in allen Schularten Einstiegsmöglichkeiten.
In den allgemeinbildenden Schulen eigenen sich dafür folgende Themen: Vor allem das Unterrichtsthema „Bedeutung sittlicher und religiöser Grundhaltungen für die Reifung des Einzelnen und für partnerschaftliches Verhalten“, ferner die Themenbereiche „Verantwortete Elternschaft, soziale und rechtliche Fragen des Geschlechts-, Ehe- und Familienlebens, Gefahren durch Drogenmissbrauch, Problematik früher Sexualbetätigung“, aber auch die Bereiche „Geschlechtskrankheiten, Homosexualität, Prostitution“.
Die biologisch-medizinischen und hygienischen Sachinformationen werden in den allgemeinbildenden Schulen in der Regel im Fach Biologie vermittelt. Ab Jahrgangsstufe 8 (bzw. Jahrgangsstufe 7 der Wirtschaftsschulen) bis hin zur Kollegstufe des Gymnasiums sind in den Lehrplänen die Lerninhalte zu Infektionskrankheiten und zu immunbiologischen Fragestellungen selbstverständliche Anknüpfungspunkte.
Auf Fragen jüngerer Schüler ist in altersgemäßer Form einzugehen.
Auch die Lehrpläne vor allem der Fächer Religionslehre, Ethik, Sozialkunde und Deutsch weisen in den einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen zahlreiche geeignete Anknüpfungspunkte auf. So ist gesichert, dass das Thema „AIDS“ nicht punktuell, sondern auch aus möglichst vielen Blickwinkeln in mehreren Jahrgangsstufen behandelt wird.
Diese Festlegungen für den Unterricht gelten in entsprechender Weise auch für die Schulen für Behinderte und Kranke (Sonderschulen). Werden diese Schulen in Verbindung mit einem Heim oder einer Tagesstätte geführt, ist die Art der Behandlung der Thematik möglichst mit den dortigen Betreuungskräften abzustimmen.
In den beruflichen Schulen können z.B. vorzugsweise in den Fächern Religionslehre, Sozialkunde und Deutsch die Unterrichtsthemen „Verantwortliches Sexualverhalten in der Begegnung mit dem anderen Geschlecht“, „Verantwortete Elternschaft (medizinische, soziale, religiöse Gesichtspunkte)“ und „Von der Norm abweichendes Sexualverhalten“ sowie der Hinweis auf „… Drogensucht, Folgen für die Nachkommen“ als Anknüpfungspunkte dienen.
Im fachlichen Unterricht sind die Hygienevorschriften für die jeweiligen Berufsgruppen eindringlich zu besprechen.