Inhalt

Text gilt ab: 18.06.1996

4. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Sollen die erzieherischen Maßnahmen der Schule Erfolg haben, müssen sie mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt werden. Die Einbindung der Erziehungsberechtigten in die schulischen Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit mit ihnen sind daher für die Suchtprävention unverzichtbar. Die Schule ist auf Vorleistung und Mitarbeit des Elternhauses und auf das Vorbildverhalten der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Auf Sitzungen des Elternbeirats, in Elternversammlungen und anderen Veranstaltungen sollen von Fall zu Fall gesicherte Erkenntnisse und wichtige Informationen zur Suchtproblematik, z.B. auch Erkennungsmöglichkeiten für Drogenkonsum, dargestellt, Art und Umfang der Drogenprävention im Unterricht und anderen Schulveranstaltungen erläutert sowie Fehlvorstellungen korrigiert werden.
Möglichkeiten der Elternaufklärung sind auch Elternbriefe und die Verteilung von Informationsbroschüren.
Für die weiterführende Zusammenarbeit empfehlen sich beispielsweise neben dem Schulforum eigene Lehrer-Schüler-Eltern-Gesprächskreise, aber auch Einzelgespräche; sie können Anregungen geben, um mögliche Auswirkungen bestimmter, oft unbewusster Verhaltensweisen der Erzieher und der Heranwachsenden auf die Entstehung einer Sucht oder einer anderen Fehlentwicklung zu überdenken.