Text gilt ab: 23.06.2019

2126.1-K

Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Juni 2019, Az. V.8/BS4402.44/41/2

(BayMBl. Nr. 249)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe vom 23. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 249)

1Erste Hilfe leisten zu können, ist eine Alltagskompetenz, die jeden Heranwachsenden in seiner Persönlichkeitsentwicklung unterstützt: Zu wissen, was im Ernstfall zu tun ist, gibt Sicherheit. 2Durch die Einübung konkreter Maßnahmen in Notfällen können gerade im Bereich der Ersten Hilfe auch Tugenden wie Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl erworben und sukzessive gefestigt werden. 3Damit leistet die Auseinandersetzung mit Themen der Ersten Hilfe neben ihrem primären Ziel der Hilfe in Notfällen einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und Werteerziehung der Schülerinnen und Schüler.
4Aus der flächendeckenden Verbreitung von Erste-Hilfe-Kompetenz ergibt sich eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung: Die Wahrscheinlichkeit, im Notfall ausreichend schnell Erste-Hilfe-Leistungen zu erhalten, wächst entscheidend. 5Die bayerischen Schulen können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. 6So kann beispielsweise die Einbindung von Schülerinnen und Schülern als erstes Glied der Rettungskette in die Notfallversorgung von Personen mit Herz-Kreislauf-Stillstand wirksam dazu beitragen, die Laienreanimationsrate in Deutschland zu erhöhen. 7Sachgemäß durchgeführte Erste-Hilfe-Leistungen bzw. lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Laien verkürzen das sogenannte therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen professioneller Hilfe und haben damit entscheidende Auswirkungen auf die weitere Versorgung des Patienten sowie seinen Genesungsprozess.
8Es ist dem Staatsministerium daher ein besonderes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits während ihrer Schulzeit altersgemäß an das Thema Erste Hilfe herangeführt werden. 9Neben den im jeweiligen (Fach-)Unterricht zu entwickelnden Kompetenzen aus dem Bereich der Ersten Hilfe entsprechend den Lehrplänen aller Schularten und Jahrgangsstufen sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, an einer Erste-Hilfe-Ausbildung teilnehmen zu können. 10Ergänzend dazu sollen alle Schülerinnen und Schüler durch regelmäßige Wiederholung spezieller Module zum Thema Wiederbelebung die notwendige Sicherheit gewinnen und sich damit zutrauen, geeignete Maßnahmen im Notfall auch zu ergreifen.
11Das nachstehend beschriebene Stufenmodell (Erste-Hilfe-Programme in der Grundschule, Erste-Hilfe-Ausbildung und Kompetenzentwicklung im Bereich Wiederbelebung an weiterführenden Schulen sowie Schulsanitätsdienst) wird diesem Anliegen in besonderem Maße gerecht.