Inhalt

Text gilt ab: 23.06.2019

3. Ausbilder(innen)qualifizierung

3.1 Erste-Hilfe-Programme in der Grundschule

1Grundsätzlich können alle Lehrkräfte, die über aktuelle Kenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe verfügen, die entsprechenden Programme durchführen.
2Für interessierte Lehrkräfte wird vom Seminar Bayern VSE an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen regelmäßig ein Lehrgang zur Ersten Hilfe für und mit Grundschülerinnen und Grundschülern angeboten.

3.2 Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen

1Am Erwerb des Lehrscheins Erste Hilfe besteht ein dienstliches Interesse. 2Der Erwerb des Lehrscheins (gemäß DGUV Grundsatz 304-001 in der jeweils gültigen Fassung), der von hierfür ermächtigten Stellen ausgestellt wird, wird den Lehrkräften aller allgemeinbildenden weiterführenden Schularten daher nachdrücklich empfohlen. 3Langfristiges Ziel des Staatsministeriums ist es, dass jede allgemeinbildende weiterführende Schule bzw. jeder Mittelschulverbund über mindestens eine Lehrkraft mit gültigem Lehrschein Erste Hilfe verfügt. 4Um dies zu erreichen, werden u. a. im Rahmen der zentralen Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit ermächtigten Stellen staatlich finanzierte Kurse angeboten, die dem Lehrscheinerwerb dienen. 5Die Bekanntgabe dieser Veranstaltungen und die Anmeldung dafür erfolgen über die zentrale Datenbank FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen).
6Lehrkräfte, die an den staatlich finanzierten Lehrgängen teilnehmen, verpflichten sich, mindestens in den drei darauffolgenden Zeitjahren Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule durchzuführen sowie Kolleginnen und Kollegen schulintern für die Durchführung der Module zum Thema Wiederbelebung zu qualifizieren.
7Um die Aktualität der Ausbildung sicherzustellen, ist die Gültigkeit des Lehrscheines auf drei Jahre befristet.
8Der Lehrschein kann durch den Besuch eines Fortbildungskurses (gemäß DGUV Grundsatz 304-001 in der jeweils gültigen Fassung) bei einer ermächtigten Stelle um jeweils drei Jahre verlängert werden. 9Entsprechende Veranstaltungen werden z. B. auch über die zentrale Lehrerfortbildung vom Seminar Bayern VSE an der ALP angeboten.

3.3 Kompetenzentwicklung im Bereich Wiederbelebung an weiterführenden Schulen

1Lehrkräfte, die nicht über den Lehrschein Erste Hilfe verfügen, können im Rahmen einer ca. halbtägigen Fortbildungsveranstaltung für die Durchführung der Module qualifiziert werden. 2Die Qualifizierung erfolgt z. B. schulintern durch eine Lehrkraft, die im Besitz eines gültigen Lehrscheins ist.